Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Baudienstleistungen Rockholz
Eickenstr. 32
58300 Wetter (Ruhr)
Inhaber: Marvin Rockholz
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Baudienstleistungen Rockholz (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung, die Bestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch den Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
§ 3 Leistungsumfang und Subunternehmer
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmer und Nachunternehmer einzusetzen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Für Verbraucher verstehen sich alle Preise als Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Unternehmer verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, nach Rechnungsstellung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt und der erbrachten Teilleistungen zu verlangen.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregeln.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsstelle für die Ausführung der Arbeiten frei zugänglich ist.
(2) Der Auftraggeber stellt Strom und Wasser am Ausführungsort in für die Arbeiten erforderlicher Menge unentgeltlich zur Verfügung.
(3) Der Auftraggeber weist den Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn auf verdeckte Strom-, Wasser- oder Gasleitungen sowie sonstige Gefahrenquellen hin.
(4) Notwendige öffentlich-rechtliche Genehmigungen (z. B. für Containeraufstellungen oder Gerüste) sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber einzuholen.
§ 6 Ausführungsfristen und Höhere Gewalt
(1) Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Witterungsbedingungen, die eine fachgerechte Ausführung der Arbeiten verhindern, sowie höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder unverschuldete Lieferengpässe verlängern die Ausführungszeitraum um die Dauer der Behinderung.
§ 7 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Leistung ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.
(2) Ist der Auftraggeber Verbraucher, erfolgt die fiktive Abnahme nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 640 Abs. 2 BGB). Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Der Auftragnehmer wird den Verbraucher bei Fristsetzung auf diese Folge besonders hinweisen.
(3) Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt die Leistung als abgenommen, wenn sie nach Fertigstellungsanzeige und Ablauf von 10 Werktagen nicht schriftlich beanstandet wird oder wenn der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch nimmt.
§ 8 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Werkleistungen ein Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Baugewerken im Sinne des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke) sowie bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.
(3) Offensichtliche Mängel sind von Unternehmern innerhalb von 7 Werktagen nach Abnahme in Textform anzuzeigen; andernfalls sind Mängelansprüche diesbezüglich ausgeschlossen. Für Verbraucher gilt diese Einschränkung nicht.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte und verbaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem betreffenden Vertrag Eigentum des Auftragnehmers, soweit diese nicht wesentlicher Bestandteil des Grundstücks oder Gebäudes geworden sind.
§ 11 Kündigung
Das Recht zur Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 648, 648a BGB). Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail, Brief).
§ 12 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses unter Beachtung der Bestimmungen der DSGVO und des BDSG verarbeitet.
§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
